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  6. People also ask
    Geltend gemachte Aufwendungen für Telefonkosten sind durch den Steuerpflichtigen nachzuweisen. Bei der Ermittlung des beruflich veranlassten Anteils der Telefonkosten ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung am besten im Wege der Beweisvorsorge verpflichtet.
    Gute Nachricht: Dann beteiligt sich unter Umständen der Fiskus an den Telefonkosten. Das gilt auch für Internetkosten, wenn Sie Ihren privaten Anschluss für berufliche Zwecke nutzen. Die Ausgaben dafür dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen, und zwar bei den Werbungskosten.
    Telefonkostenpauschale: Auslagenersatz ohne Einzelnachweis können die Kosten bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 Euro monatlich, als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen anfallen.
    Telefonkosten (Gesprächsgebühren und monatliche Grundgebühren) können –entgegen dem allgemeinen Aufteilungsverbot gemäß § 12 EStG– entsprechend dem Anteil der beruflichen und privaten Nutzung des Telefonanschlusses aufgeteilt und in Höhe des beruflichen Anteils als Werbungskosten abgezogen werden (s. BFH-Urteil vom 21.
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